Zirkel-Rheine

Mehr als 1.000.000 Menschen in Deutschland können ihren Alltag nicht
mehr selbstständig organisieren – und die Tendenz ist steigend.

Nur eine externe Betreuung kann diesen Menschen eine verbesserte
Lebensqualität ermöglichen.

Unser Grundsatz

Bürozeiten

Mo. – Do. 9:00 – 14:00
Sondertermine nach Absprache

 05971 98286 0

Wer wir sind

Wir sehen uns als parteiischer BeraterInnen und UnterstützerInnen im Sinne des zu Betreuenden. Für uns steht der Mensch an erster Stelle

Kira
Pichler-Wösting

Diplom-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin

betreuung@zirkel-rheine.de

Veronika
Pack

Diplom-Sozialpädagogin

pack@zirkel-rheine.de

Eva
Stöveken-Dechau

Sozialarbeiterin/-Pädagogin B.A.

stoeveken@zirkel-rheine.de

Maik
Wösting

Ralf
Stöveken

Bild folgt

Anja
Jasper

Melli

Was wir tun

Als rechtliche BetreuerInnen sind wir parteiisch:

Wir arbeiten ausschließlich für das Wohl des zu betreuenden Menschen. Dabei respektieren wir seine Wünsche und eigenen Vorstellungen von seiner Lebensweise.

Als rechtliche BetreuerInnen sind wir die rechtlichen StellvertreterInnen des Betreuten. Wir organisieren und beantragen notwendige Hilfen und Leistungen und überwachen die Leistungserbringung.

Wir sorgen dafür, dass der zu betreuende Mensch seine ihm zustehenden Rechte erhält, aber auch seinen Pflichten nachkommen kann.
Es ist nicht unsere Aufgabe „tatsächliche Dienstleistungen“ selbst zu erbringen (z.B. soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung, Transport-, Einkaufs- und Begleitdienste u.Ä.).

Rechtliche Betreuung ist Teil der Rechtsfürsorge und ist an sich keine Sozialarbeit.

Als rechtliche BetreuerInnen sind wir nicht automatisch die „Casemanager“ für unsere KlientInnen. Das lässt schon das vom Gesetzgeber vorgegebene sehr geringe Zeitbudget nicht zu.
Gleichwohl ist die Profession des Sozialarbeiters besonders gut geeignet, rechtliche Betreuungen zu übernehmen, weil ihr der ganzheitliche Blick auf den Menschen eigen ist.

„Betreuung dient nicht der Arbeitserleichterung von Behörden und Sozialträgern, nicht der Durchsetzung ärztlicher Vorstellung, nicht der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, nicht dem Gläubigerschutz, nicht dem Schutz der Nachbarn und dem guten Gewissen der Familie. Betreuer müssen einzig Partei für die Betreuten ergreifen.“
(nach Ulrich Engelfried, Richter am Amtsgericht in Hamburg-Barmbek, 11.11.2016)

Betreuung nach §1896 ff

Als BerufsbetreuerInnen übernehmen wir alle in einem Beschluss festgelegten Aufgaben zur Verbesserung der Situation unserer Klienten und KlientInnen. Die Wiederherstellung und Stabilisierung der Gesundheit, die Absicherung des Lebensunterhalts und der Wohnsituation gehören genauso dazu wie die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und anderen Institutionen.

Vorsorgevollmachten

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der / die Bevollmächtigte zum / zur Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Patientenverfügungen

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Wer uns braucht

Termin vereinbaren

Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, bei dem Sie die Kollegen kennenlernen können und somit einen ersten Kontakt erhalten.

Generelle Anfragen

  • 05971 98286 0

  • Marktstr. 24
    48431 Rheine

Sprechzeiten

Montag – Donnerstag 9:00 – 14:00
Sondertermine nach Absprache

Wir freuen uns, auf Ihre Anfrage.